Rechtsanwalt Mag. Thomas Trnka in Wiener Neustadt, am 29.März.2022
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht
In Kooperation mit Industrieverpackungen.at Eckmüller KG
Die derzeit unsichere Versorgungslage sowie hohe Spritpreise lassen so manchen Treibstoffverbraucher kreativ werden. „Die Nachfrage nach Kanistern für Benzin und Diesel ist derzeit so hoch wie nie“, berichtet Thomas Ingerle, Geschäftsführer beim Industrieverpackungs-Handel Eckmüller KG.
Aufgrund hoher Nachfrage mehren sich derzeit auch rechtliche Anfragen, die das Lagern und auch den Import von Treibstoffen betreffen. In einem Informationsschreiben seitens der zuständigen Behörde wird zum Thema Lagerung insbesondere auf § 14 Z 5 der NÖ Bauordnung 20141 verwiesen, wonach die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten ab einem Ausmaß von 1000 Litern außerhalb von gewerblichen Betriebsanlagen bewilligungspflichtig ist.
Die technischen Details zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten lassen sich dem Teil VI der NÖ Bautechnikverordnung 20142 entnehmen.