Rechtsanwalt Mag. Thomas Trnka in Wiener Neustadt, am 25.Jänner.2022
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht & Sozialrecht
Oftmals ist nicht bekannt, dass neben einer Entlassung auch eine Kündigung, welche der Arbeitgeber ausgesprochen hat, anfechtbar ist – und zwar dann, wenn die Kündigung aus einem verpönten Motiv erfolgte oder sie sozialwidrig ist. Die verpönten Motive sind im Gesetz1 abschließend aufgezählt. Praktisch bedeut-sam ist insbesondere der Tatbestand der Geltendmachung von offenbar nicht unberechtigten Ansprüchen des Arbeit-nehmers, die der Arbeitgeber jedoch bestreitet. Darunter ist nicht nur die Forderung finanzieller Ansprüche zu verstehen. Der OGH subsumiert darunter insbesondere auch die Pflicht des Arbeitgebers, im Falle von betrieblichen Missständen (wie etwa dem Vorliegen von Mobbing am Arbeitsplatz) Abhilfe zu schaffen, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt2. Unterlässt der Arbeitgeber eine wirksame Abhilfe und spricht stattdessen, weil es ihm bequemer ist, einfach die Kündigung des Hilfesuchenden aus, liegt ein verpöntes Kündigungsmotiv vor.