Rechtsanwalt Mag. Thomas Trnka in Wiener Neustadt, am 19.März.2022
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht & Verwaltungsstrafrecht
Obwohl das Thema Impfpflicht aus dem aktuellen politischen Tagesgeschehen verschwunden ist, scheint das Thema dennoch weiterhin die Leute zu beschäftigen; wöchentlich bekomme ich An-fragen, wie es mit der Impfpflicht jetzt eigentlich weitergeht. Ich kann die Unsicherheit der Leute nachvollziehen.
Aktuell steht das Bundesgesetz über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-191 weiterhin in Geltung; mit Verordnung2 wurde aber u.a. die Nichtanwendung der §§ 1, 4, 10 und 11 dieses Gesetzes, also auch der Strafbestimmungen, beschlossen. Die Aussetzung soll bis 31.05.2022 gelten. Wie es danach weitergeht oder ob es allenfalls sogar schon vorher Neuerungen gibt, steht in den Sternen.
Über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) können die entsprechen-den Gesetzestexte und auch Gesetzes-materialen abgerufen werden. Eine Frage bleibt aber auch nach der Lektüre offen: Ist dieses Gesetz verfassungswidrig?